A.6 Nachhaltigkeitsziele

Sustainable Development Goals

Stichworte: Die Entstehung der Nachhaltigkeitsziele | Ein gesundes Leben für alle Menschen | Müttersterblichkeit | Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen | Vermeidung der Übertragung von ansteckenden Krankheiten | Grund- und Sekundarausbildung | Partizipation | Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte

 

Die Entstehung der Nachaltigkeitsziele

Trotz aller Kritik an den Millenium - Development Goals (MDGs) fanden diese Entwicklungsziele in der Staatengemeinschaft eine sehr hohe Akzeptanz. Weil aber viele Ziele bis 2015 nicht erreicht wurden, einigten sich die UN-Mitgliedsstaaten auf ein neues Programm. Anders als bei den MDGs ging der Formulierung der neuen nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) ein langer Konsultations- und Verhandlungsprozess mit unterschiedlichsten Akteuren voraus. Die neuen Nachhaltigkeitsziele setzen neue Akzente und betonen vor allem das Thema Nachhaltigkeit. Damit werden neben sozialen auch ökonomische sowie insbesondere ökologische Aspekte mit in die Entwicklungsagenda aufgenommen. Insgesamt sind es 17 Sustainable Development Goals (SDGs), die bis 2020 bzw. 2030 erreicht werden sollen. Die Wahrung der Menschenrechte ist – im Gegensatz zu den MDGs - bei allen Nachhaltigkeitszielen ein wichtiger Aspekt. Während die MDG-Agenda die soziale Entwicklung in armen Ländern in den Vordergrund stellte, nehmen die SDGs alle Staaten der Weltgemeinschaft in die Pflicht.

Die in den MDGs formulierten Entwicklungsziele tauchen in den SDGs wieder auf. Die SDGs machen 17 Zielvorgaben und formulieren zahlreiche Unterziele. In diesem Kapitel werden einige für das ELearning Tool relevanten SDGs näher ausgeführt. Eine umfassende Darstellung der SDGs und deren Indikatoren finden Sie unter der weiterführenden Literatur.

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Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern (SDG 3)

Unter dieser Überschrift sind vor allem gesundheitsbezogene Ziele zusammengefasst. Hier geht es zum einen um die Senkung der Mütter- und Kindersterblichkeit, aber auch um den Kampf gegen übertragbare und nicht-übertragbare Erkrankungen. Daneben spielt die Senkung der Todesfälle durch Umweltverschmutzung oder durch Verletzungen im Straßenverkehr eine Rolle. Weitere Aspekte sind etwa Drogenprävention (inklusive Alkohol), die Absicherung durch eine Krankenversicherung für alle oder der Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln.

Für die Senkung der Müttersterblichkeit (SDG 3.1) legen die SDGs konkrete Zahlen fest und sind in der Zielvorgabe viel ehrgeiziger als das MDG 5. Bei 100 000 Geburten sollen nur noch 70 Mütter sterben. Gerade in armen Ländern ist die Todesrate besonders hoch. So sterben in Sub-Sahara Afrika bei 100 000 Geburten immer noch 510 Frauen.
Das legt nahe, dass nicht nur die Schwangerenfürsorge und die Betreuung der Gebärenden durch Fachpersonal verbessert werden muss, sondern die Beseitigung der Armut ein wesentlicher Faktor ist.

Der globale Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen im Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit soll bis 2030 sichergestellt werden. Hierzu gehören weiterhin Angebote zur Familienplanung, der Zugang zu Informationen sowie Bildungsarbeit. Daneben soll das Konzept reproduktive Gesundheit in nationale Strategien und Programme integriert werden. (SDG 3.7)

Mit Blick auf reproduktive und sexuelle Gesundheit spielt die Vermeidung der Übertragung von ansteckenden Krankheiten wie HIV / AIDS weiterhin eine wichtige Rolle (SDG 3.3). Frauen im reproduktiven Alter sind besonders gefährdet, sich mit dem Erreger zu infizieren. Weltweit leben 36,9 Mio. Menschen mit dem HI –Virus, davon allein 25,8 Millionen Menschen in Sub-Sahara Afrika. Mehr als die Hälfte der Betroffenen sind Frauen.

Somit spielen der Zugang zu Kondomen und die Aufklärung zu den Übertragungswegen auch in Zukunft eine wichtige Rolle, wenn das neue Ziel erreicht werden soll.

Andere Indikatoren, die eine Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte messen könnten, bleiben allerdings bei den SDGs außen vor: Etwa der Zugang zur sicheren Abtreibung, Nicht-Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder eine qualitativ gute und vertrauliche Beratung zu allen Fragen sexueller und reproduktiver Gesundheit.

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Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern (SDG 4)

Bis 2030 sollen alle Mädchen und Jungen über eine qualitativ gute, abgeschlossene Grund- und Sekundarausbildung verfügen. Der Zugang hierzu soll frei und gleichberechtigt sein.

Um eine informierte Entscheidung bezüglich der eigenen Gesundheit treffen zu können, ist eine Grundschulbildung nötig. Die Fähigkeit lesen zu können ist eine wichtige Komponente, um Informationen (z.B. zu Verhütungsmethoden) besser verstehen und einordnen zu können. Die Aufnahme dieses Lernziels ist wichtiger denn je. Denn hier herrscht noch erheblicher Nachholbedarf insbesondere bei Kindern aus Familien mit niedrigem Einkommen. Nur 64% dieser Gruppe verfügen über eine abgeschlossene Grundschulausbildung. Bei den Kindern aus reichen Familien gilt das für 96%.

Um ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen, strebt das SDG 4 auch den Sekundarausbildungsabschluss für alle an.

 

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Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen (SDG 5)

Die Partizipation aller Frauen in allen Bereichen des täglichen Lebens (Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit) soll weiter vorangetrieben werden. Hier gibt es weiterhin viel Nachholbedarf, denn leider steht eine Frau im Parlament immer noch 5 Männern gegenüber.

Der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte (SDG 5.6) soll sichergestellt werden. Dass die SDGs das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen betonen, ist ein wichtiger Schritt. Frauen und Mädchen sollen über ihren Körper selbst bestimmen können. Denn die Bevormundung von Frauen durch Familienangehörige (Väter, Brüder oder Ehemänner) ist in vielen Ländern immer noch Realität.
In wie weit der Zugang zu SRGR ermöglicht wird, soll über verschiedene Indikatoren erfasst werden. Wie viele Frauen und Mädchen eigene Entscheidungen – und zwar unabhängig von ihrem Familienstand (verheiratet / unverheiratet) - über ihren Körper treffen, soll nach Alter, Einkommen, Wohnort, Behinderung und anderen länderspezifischen Besonderheiten erfasst werden. Um dies zu gewährleisten, müssen rechtliche Vorgaben in nationalen Gesetzen verankert werden.
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Fragen zu Kapitel A.6 Kapitel B