C.2: Kriminalisierung

Eine besonders extreme Ausprägung von Diskriminierung ist die Kriminalisierung. Das erste Land, das eine spezifische Strafgesetzgebung bezüglich HIV erließ, waren die USA im Jahr 1987. Viele Nationen folgten. Noch heute existieren vielerorts Gesetze und Vorschriften, die – unter dem Vorwand, die öffentliche Gesundheit zu schützen – Menschen mit HIV/Aids marginalisieren und diskriminieren. Dies verstößt jedoch nicht nur gegen Menschenrechte, sondern befeuert zudem die Verbreitung des Virus.

Die Fachzeitschrift LANCET resümierte 2018 kurz und bündig: „HIV-Kriminalisierung ist schlechte Politik, basierend auf schlechter Wissenschaft.“

Quelle Grafik: UNAIDS 


Ein Beispiel der Kriminalisierung sind Einreise- und Arbeitsbeschränkungen. Die Infografik von UNAIDS (zum Vergrößern anklicken) zeigt, dass im Jahre 2019 immer noch…

  • 18 Länder oder Territorien Einreise, Aufenthalt, Studium oder Arbeit an Offenlegung des HIV-Status koppelten, etwa Israel, Kasachstan und Paraguay.
  • 11 Länder oder Territorien die kurz- oder langfristige Aufenthalte auf Basis von HIV-Status verboten, darunter die Dominikanische Republik, Kirgisistan und Tunesien.
  • 19 Länder oder Territorien Nicht-StaatsbürgerInnen wegen ihres HIV-Status deportierten, wie Jordanien, Russland und Malaysia.

Entsprechend groß ist in vielen Ländern die Angst davor, dass der eigene Status publik wird. Anfang 2019 gab das Gesundheitsministerium von Singapur bekannt, dass persönliche Daten von 5.400 Einheimischen und 8.800 AusländerInnen, die als HIV-positiv getestet wurden, geleakt worden waren (mehr). In dem stark konservativ geprägten Land teilen die meisten Menschen mit HIV ihre Diagnose nur mit sehr Wenigen. Noch bis 2015 war HIV-positiven Menschen aus dem Ausland die Einreise völlig verboten. Mittlerweile sind Aufenthalte unter drei Monaten möglich. Trotzdem bestehen weiterhin strikte Arbeitsbeschränkungen.

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